Der Bescheid zu den geänderten Wehrbetriebsordnungen der Donaukraftwerke in Niederösterreich und Wien ist fertig und liegt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. (Update 12/2018: Der Bescheid ist nicht mehr auffindbar)
Den Anträgen der Stadtgemeinde Klosterneuburg und des Chorherrenstiftes Klosterneuburg (beide vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Renner und Dr. Höllerl), dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, bzw. dies auch bei den Wehrbetriebsordnungen Berücksichtigung findet, dass es in Zukunft keine Sediment- bzw. Schlammprobleme gibt, wird nicht stattgegeben.
Das Schlammproblem bzw. das Problem der Sedimentablagerungen wurden jedoch bei dem gegenständlichen Vorschlag auf Änderung der Wehrbetriebsordnung übergangen, das heißt praktisch ignoriert.