Für die Gemeinde ist die Strombadsiedlung ein Geschäft, solange es kein Hochwasser gibt.
Die Siedlung im Strombad Kritzendorf hat einen Sonderstatus. Alle Siedlungen an den Klosterneuburger Donauufern unterliegen dem Kleingartengesetz und verwalten sich selbst. In Kritzendorf vergibt das Stift seine Flächen der Stadtgemeinde als Generalpächter und die einzelnen Siedler sind Subpächter
In ruhigen Zeiten, also in 9 von 10 Jahren, ist das sogar ein Geschäft für die Stadtgemeinde. Kommt aber das Hochwasser, muss die Stadtgemeinde zum Teil für die Schäden aufkommen. Zuletzt soll das Budget mit etwa 400.000 Euro belastet sein und hat daher die Stadtgemeinde einen Rechtsstreit mit dem Verbund angestrengt. Die Summe muss jedoch bezweifelt werden, wurden doch der Katastrophenfonds des Landes NÖ angezapft und hat das Bundesheer wochenlang geholfen.
Die Stadtgemeinde als Generalpächter und Stift als Eigentümer verhandeln nun mit dem „Verein Donausiedlung Kritzendorf“ (VDK) um neue Verträge.
Auf zehn Jahre wurde der Vertrag letztmalig ausverhandelt – er endete 2014 – und danach um jeweils ein Jahr verlängert. Noch heuer soll es einen neuen geben. Geht es nach dem VDK, ohne Zeitlimit.
Derzeit übernehmen die Siedler zwei Drittel der Verwaltungskosten und die Gemeinde steht für ein Drittel gerade. Das ist auch fair, weil ein Drittel der Flächen, wie der Fußballplatz oder das Rondeau oder die Liegewiese, der Gemeinde gehört.
Für das Stift ist eine Weiterführung der derzeitigen Konstellation anstrebenswert und es will die Stadtgemeinde als Generalpächter behalten.
In ein paar Wochen soll es eine Entscheidung geben