Die „Harmonisierung“ der bisher gelebten Bebauungsbestimmungen mit der NÖ– Bauordnung hätte für viele Bauten in den Kleingartensiedlungen entlang der Donau einen Abbruchbescheid zur Folge gehabt. Oder zumindest im Falle eines Brandes eine Neuerrichtung eines Hauses verhindert.
Anfang Juli wurde im Landtag ein Gesetzesentwurf zur Änderung des NÖ– Kleingartengesetzes eingebracht der es wieder ermöglicht, in Siedlungen wo sog. „Pfahlbauten“ stehen auch wieder solche errichten zu können.
Diskrepanz zwischen Bauordnung „alt“ und „neu“ war die Gebäudehöhe bzw. jener Punkt, von dem diese zu messen wäre. Der Kompromiss wurde nun da gefunden, was über Jahrzehnte gehandhabt wurde: die Gebäudehöhe wird von der bestehenden Bodenplattenoberkante gemessen, und nicht wie geplant, vom Boden aus. In vielen Lagen wäre ansonsten nur ein Zelt auf einem Tisch möglich gewesen.
Mit diesem Gesetzesentwurf gibt es gegenüber den bisherigen Bestimmungen sogar noch weitere (zeitgemässe) Verbesserungen wie etwa, dass dann eine Gartenhütte bis 4m² zulässig wird, 37m² anstatt der bisher 35m² verbaut werden dürfen und die Gebäudehöhe 3,0m anstatt der bisherigen 2,6m betragen darf.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Landtag abgesegnet. Wann diese Bestimmungen allerdings in Kraft treten werden, kann noch niemend sagen.