Bausperre im Strombad Kritzendorf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.05.2010 für alle Grundstücke, die sich im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Klosterneuburg befinden und als Grünland Kleingarten gewidmet sind, eine Bausperre erlassen. Die Bausperre ist seit 22. Mai 2010 in Kraft und gilt vorerst für zwei Jahre und betrifft unter anderem auch das Strombad Kritzendorf und das Strandbad Klosterneuburg. Grund für die Bausperre ist eine geplante Abänderung des Bebauungsplanes. Dabei sollen die Bebauungsbestimmungen, im speziellen für Gebäude auf Grundstücken, die sich im Hochwasserabflussgebiet befinden und als Grünland Kleingarten gewidmet sind, neu festgelegt werden. Daraus ergibt sich für sämtliche Bauvorhaben im Hochwasserabflussgebiet, die gem. NÖ Bauordnung bewilligungs- oder anzeigepflichtig sind, ein prinzipielles Bauverbot!